Das Ginkgohaus
Gemeinschaftlich die Lebensgemeinschaft Wickersdorf weiterentwickeln
Wir alle werden unvermeidlich älter. Die LG besteht nun schon fast 30 Jahre, daher erreichen viele der Betreuten derzeit ein Alter, in dem sie nicht mehr voll leistungsfähig sind, d. h. die Arbeit in einer Werkstatt fällt zunehmend schwerer, es braucht mehr Pausen, auch der Pflegebedarf in den Werkstätten nimmt zu. Einige Bewohner kamen bereits in eine Situation, in der erhöhter medizinischer Pflegebedarf erforderlich wurde, der in der LG nicht mehr geleistet werden konnte. Damit wird ein wichtiges Versprechen, das lebenslange Verbleiben in der LG, nicht eingelöst. Das muss sich ändern:
Für Betreute mit zusätzlichem Pflegebedarf wird ein geeignetes Haus errichtet. Damit kann das Verbleiben in der LG eingelöst werden, auch im Falle notwendiger medizinischer Pflege. Das neue Haus bietet Betreuungsplätze, die an anderer Stelle frei werden und so die Aufnahme jüngerer Betreuter ermöglichen, die in den Werkstätten eine erfüllende Aufgabe finden.
Die Teilnehmer an der jährlichen Mitgliederversammlung des Förderkreises und der Stifterversammlung der Stiftung Lebensgemeinschaft Wickersdorf haben am 1. Oktober 2022 die Dringlichkeit zur Errichtung eines neuen Gebäudes und Lösungsstrategien für die Finanzierung eines Hauses zur Verwirklichung der „Wohn-Betreuungs-Pflege-Gemeinschaft“ besprochen.
Auch Menschen mit hohem medizinischem Pflegebedarf bedürfen einer Betreuung zur Einbindung in eine Gemeinschaft, wie sie im Rahmen der Eingliederungshilfe geleistet wird. Medizinische Pflege und Eingliederungshilfe müssen also gemeinsam verfügbar sein, die Betroffenen sollen ihr gewohntes Umfeld weitgehend behalten. Hierfür müssen wir sowohl die baulichen Voraussetzungen schaffen als auch Wege zur Kostenübernahme finden. Die Regelungen der Sozialgesetzbücher IX und XII erschweren ein solches Modell. Die Bauphase soll für Gespräche mit Kostenträgern genutzt werden.
Was ist bisher geschehen?
Die Altersstruktur der Bewohner der LG Wickersdorf erfordert die Schaffung von 16–20 Wohnheimplätzen, die eine altersgerechte Versorgung ermöglichen. Was ist bisher zur Verwirklichung dieses Plans geschehen:
1. Die Stiftung Lebensgemeinschaft Wickersdorf (Förderstiftung) hat das Haus Wickersdorf Nr. 34 gekauft und überlässt dieses Grundstück der Lebensgemeinschaft im Rahmen eines kostenlosen Erbbaurechtes. 2. Vom Architekturbüro Schneider wurde ein Plan für den Bau des neuen Hauses mit 18 bis 20 Wohnheimplätzen erstellt und eine detaillierte Kostenschätzung durchgeführt. 3. Sowohl die Bank für Sozialwirtschaft als auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind bereit, durch Darlehen den Bau zu finanzieren, sofern die erforderlichen Eigenmittel zur Verfügung gestellt werden können (s. Übersicht). 4. Wirtschaftlichkeitsberechnungen des Vorstandes der Helga-Jacobeit-Stiftung belegen die Möglichkeit zum Betrieb dieser Einrichtung und zur Übernahme der Kosten für Zinsen und Tilgung der Kredite aus den laufenden Einnahmen.
Finanzierung des Neubaus
- Gesamtkosten (Bau): 3 Mio. Euro
- Darlehen KfW und Bank für Sozialwirtschaft: 2,1 Mio. Euro (davon 300.000 Euro als Zuschuss, zugesagt unter der Voraussetzung der Erbringung des erforderlichen Eigenanteils)
- Eigenkapital: 900.000 Euro
Beschaffung dieses Eigenkapitals:
- über Anträge bei Software-Stiftung und Stiftung Deutsche Wohnhilfe u. a. Institutionen: 400.000 Euro
- über gemeinschaftliche Finanzierung durch Betroffene und Förderer (Solidargemeinschaft): 500.000 Euro
Das erforderliche Eigenkapital als Voraussetzung für die Gewährung der Darlehen soll zum einen über Anträge bei verschiedenen Stiftungen aufgebracht werden, zum anderen muss der verbleibende Rest gemeinschaftlich von den Betroffenen und Förderern zur Verfügung gestellt werden. Die Anträge auf Förderung durch Stiftungen werden nur dann erfolgreich sein, wenn klar ist, dass bis auf den beantragten Förderbetrag das Projekt finanziert ist.
Ein Sonderfonds
Die Grundfinanzierung der Eigenmittel soll über einen Sonderfonds bei der Stiftung Lebensgemeinschaft Wickersdorf erfolgen, in den Eltern, Betreuer und Förderer einzahlen. Die Einzahlung erfolgt zur Ermöglichung der Erstellung des Hauses. Stiftung Lebensgemeinschaft Wickersdorf wie auch die Helga-Jacobeit-Stiftung könnten grundsätzlich beide einen solchen Förderfonds auflegen, jedoch bestand Einigkeit in der Versammlung, die Aufgaben der beiden Stiftungen klar zu trennen: Die Förderstiftung engagiert sich für das Erreichen der erforderlichen Eigenmittel, die Trägerstiftung (Helga-Jacobeit-Stiftung) ist Bauherr und Betreiber der neuen Einrichtung.
Ein Beitrag von durchschnittlich 15.000 Euro je Mitglied des Förderkreises bzw. der Förderstiftung würde bereits zur Finanzierung der Eigenmittel ausreichen. Sicher können nicht alle diesen Betrag aufbringen, aber wir sollten uns auch darüber klar sein, dass eine Vorabbeanspruchung des Erbes der Bewohner der LG für dieses Projekt eine sehr sinnvolle Entscheidung sein kann, da so langfristig für das Wohl unserer Kinder in Wickersdorf gesorgt werden kann.
Die Beiträge zum Sonderfonds sind steuerlich abzugsfähig, es ist eine schlanke Verwaltung durch vorhandene Strukturen gegeben, die Prüfung durch Stiftungsbehörde und Finanzamt ist bereits eingeübt, es bedarf also keiner neuen Strukturen. Jedoch werden Regeln für den Umgang mit dem Fonds und den Sonderrechten derjenigen, die dazu beitragen, ausgearbeitet (Satzung). Hierzu einige Anmerkungen:
1. Einzahlungen in den Sonderfonds können im Laufe der kommenden 2 Jahre (ab 2023) erfolgen, jedoch muss bis Januar 2023 rechtsverbindlich ein Förderbetrag bis zu einem bestimmten Datum zugesichert werden. 2. Die Förderer erhalten ein Mitspracherecht bei der Planung und Ausführung des Projektes. Das Mitspracherecht wird durch jeweils ein oder zwei den Sonderfonds fördernde Mitglieder der Stiftung und des Förderkreises wahrgenommen. 3. Der Anteil des Sonderfonds an der Projektfinanzierung soll ins Grundbuch eingetragen werden. 4. „Kündigung“: Eine Kündigung des Förderbetrages ist nicht möglich. Eine Rückforderung des Förderbetrages ist ausschließlich dann möglich, wenn die in der LG betreute Person, deren Angehörige oder Betreuer sich an der Finanzierung beteiligt haben, dauerhaft die LG verlassen muss. Näheres regelt eine Satzung des Sonderfonds. 5. Die Trägerstiftung Lebensgemeinschaft Wickersdorf (Helga-Jacobeit-Stiftung) sichert den lebenslangen Verbleib der Bewohner mit guter Pflege zu.
Wir nehmen die Weiterentwicklung der LG im Sinne einer Solidargemeinschaft in die Hand.
Text: Jürgen Bereiter-Hahn
In Leichter Sprache
Die Lebens-Gemeinschaft ist fast 30 Jahre alt.
Viele Bewohner sind auch sehr alt.
Das heißt, ihnen fällt die Arbeit schwerer.
Oder sie brauchen mehr Zeit.
Einige Bewohner können die Werkstatt nicht mehr besuchen.
Daher soll ein neues Haus gebaut werden.
Dort können ältere Bewohner besser versorgt werden.
Für den Bau braucht die Lebens-Gemeinschaft viel Geld.
