Das Ginkgohaus
Das Versprechen
„Wickersdorf sei Lebensort bis an das Lebensende“ – so unsere Hoffnung, so das Versprechen für die Bewohner schon vor dreißig Jahren. Inzwischen kommen manche Bewohner der Lebensgemeinschaft in eine Situation, bei der die Erfüllung dieses Versprechens zur Herausforderung für alle Beteiligten wird. Es zeigt sich, dass die bauliche Situation der Häuser der Lebensgemeinschaft in aller Regel das Leben pflegebedürftiger Menschen nicht unterstützt (Fehlen von Aufzügen, Schwierigkeiten für Rollstuhlfahrer, Türen und Flure zu eng).
Daher hat die Förderstiftung Lebensgemeinschaft Wickersdorf als einen ersten Schritt zum Erreichen des angestrebten Zieles die Liegenschaft Wickersdorf 34 erworben. Die Absicht war, auf diesem Grundstück ein Wohngebäude zu errichten, das auch für medizinisch pflegebedürftige Menschen geeignet ist. Für die Errichtung eines Neubaus auf diesem Grundstück haben die Eltern und Angehörigen eine beträchtliche Summe gespendet, ergänzt um die Zusage der Förderstiftung zu einer weiteren Beteiligung an der Finanzierung des Neubauprojekts der Lebensgemeinschaft. Gemeinschaftlich mit der Lebensgemeinschaft ist damit ein erster Schritt zu einer möglichst weitgehenden Erfüllung des Versprechens der Lebensgemeinschaft Wickersdorf als Lebensort bis an das Lebensende getan. Der Weg dahin ist jedoch noch voller bürokratischer Herausforderungen.
Bauliche Erweiterung der Lebensgemeinschaft
Das Projekt erfordert zumindest vorübergehend eine Erweiterung der Betreuungsplätze in der Lebensgemeinschaft Wickersdorf. Die derzeitige Planung des Neubaus sieht 14 Apartments für betreute Bewohner mit erhöhtem Pflegebedarf (Pflegegrad 3–5) vor. Damit würde auch die Möglichkeit geschaffen, neue, jüngere Bewohner aufzunehmen, die in den Werkstätten arbeiten.
Die zuständige Genehmigungsbehörde für diese Erweiterung ist das Landratsamt Saalfeld im Zusammenwirken mit dem Landesverwaltungsamt in Meiningen. Der Landkreis Saalfeld verfügt derzeit, nach Aussage des Landrats, über weit mehr Plätze der besonderen Wohnform als nach der Zahl der Bewohner des Landkreises als erforderlich gelten. Daher wurde die Zustimmung zur beabsichtigten Erweiterung zunächst abgelehnt und jetzt nur für eine Übergangszeit von 10 Jahren gewährt. Nach dieser Zeit soll die Erweiterung wieder abgebaut sein, d. h. die Gesamtzahl der Betreuungsplätze wieder das heutige Niveau erreichen.
Ein weiterer Diskussionspunkt war die ausreichende Bemessung der Gemeinschaftsflächen für 14 pflegebedürftige Bewohner. Unter Berücksichtigung der Baukosten erwies sich die Erfüllung dieser Forderung auf dem Grundstück Wido34 als nicht möglich. Daher entstand die Idee, den Neubau innerhalb des gegenwärtigen Bereichs der Lebensgemeinschaft, auf dem Parkplatz vor dem Rosenhaus, zu errichten. Der Platz dort reicht aus zur Verwirklichung eines neuen baulichen Konzeptes (s. Beitrag des Architekten Bernd Schneider in dieser Glocke) und bietet den Vorteil einer unmittelbaren Einbeziehung der neuen Wohngruppen in die Lebensgemeinschaft sowie die Möglichkeit zu einer Anbindung an das Rosenhaus. Der Parkplatz wird ans andere Ende des Areals der Lebensgemeinschaft verlagert. Über den weiteren Umgang mit der Liegenschaft Wickersdorf 34 müssen wir in der Stifterversammlung entscheiden.
Kosten der Pflege
Der zusätzliche Aufwand für (medizinische) Pflege muss entweder, wie bisher, im Rahmen der Eingliederungshilfe geleistet werden oder durch Einführung und Erprobung des Modells „Pflegewohngemeinschaft“.
Seit vielen Jahren bemühen sich Verbände wie z. B. der Paritätische Wohlfahrtsverband oder die Lebenshilfe um die Gleichstellung von Pflegeleistungen in besonderen Wohnformen mit denen im häuslichen Bereich. Diese Gleichstellung wird über den § 43a Sozialgesetzbuch XI dadurch verhindert, dass der maximale Betrag für Pflegeleistungen in Einrichtungen der besonderen Wohnform auf monatlich 266 € begrenzt ist. Derzeit unternimmt gerade die Vereinigung Anthropoi einen Versuch, auf die Veränderung der gesetzlichen Vorgaben hierzu hinzuwirken, und hat dazu aufgerufen, sich diesem Appell anzuschließen. Auch wir von der Förderstiftung haben mit Mitgliedern des Gesundheitsausschusses des Bundes und dem zuständigen Staatssekretär im Bundesgesundheitsamt Gespräche geführt, diese Paragraphen den wirklichen Gegebenheiten anzupassen. Wir sollten keine Möglichkeit auslassen, dieses Thema so lange lebendig zu halten, bis ein Erfolg erzielt wurde.
Eine Alternative stellt die Gründung von Pflegewohngemeinschaften dar. Diese ermöglichen den vollen Zugang zu Pflegeleistungen, sind jedoch bei der Einrichtung und im Verwaltungsaufwand sehr aufwändig. Dennoch, das neue Gebäude ist hierfür geeignet.
Nach Vorstellung des Gesetzgebers ist eine Pflegewohngemeinschaft eine selbstbestimmt lebende Gruppe von pflegebedürftigen Menschen, die baulich in einer Einheit für 7–16 Bewohner leben. Das muss in der Bauplanung berücksichtigt werden. Es wird zunächst eine Wohngemeinschaft mit etwa 8 Beteiligten angestrebt, ihre Organisation muss noch erarbeitet werden.
Wir legen dabei großen Wert auf eine Einbindung der Bewohner in ein möglichst aktives Gemeinschaftsleben, d. h. so lange irgend möglich verbringen die Menschen täglich einige Stunden gemeinsam in einem Gemeinschaftsraum, nehmen dort auch ihre Mahlzeiten ein und erhalten so auch stimulierende Eindrücke aus ihrer Umgebung, d. h. ein isolierter Zustand im eigenen Zimmer soll möglichst vermieden werden. Dies ist ein wichtiger Teil des Konzeptes und unterscheidet diese Einrichtung von anderen Pflegeheimen.
Losgelöst von den gesetzlichen Beschränkungen erfolgt bereits jetzt über die bisherige Form der Betreuung im Rahmen der Eingliederungshilfe in der Lebensgemeinschaft Wickersdorf eine am Menschen orientierte Betreuung. Sie beruht auf dem großen persönlichen Einsatz und dem Verantwortungsbewusstsein einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die damit entscheidend die Erfüllung „des Versprechens“ fördern (s. Vorwort dieser Glocke von E. Wendler). Aufgrund sehr vielfältiger Ausbildungswege der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben einzelne Mitarbeitende auch die Berechtigung zu medizinischen Pflegeleistungen.
Grenzen der Erfüllung des Versprechens
Das Modell der Pflegewohngemeinschaft vermeidet die gesetzlich (§ 43a SGB XI) vorgegebene Beschränkung der Pflegekostenübernahme bei gleichzeitiger Gewährung von Eingliederungshilfe. Dennoch werden auch nach diesem Modell oder nach Entfallen der Beschränkungen in der Finanzierung von Pflege in Einrichtungen der Eingliederungshilfe nicht alle Leistungen an Behandlungspflege ambulant zu erbringen sein. Nur sehr eingeschränkt wird Betreuung in der Nacht möglich sein. Auch in Zukunft werden Intensivpflege z. B. nach Operationen, Dauerbeatmung oder andere Dauerbehandlungen nicht möglich sein, die stationäre Betreuung durch Fachkräfte erforderlich machen.
Jedoch sollten die Lebensgemeinschaft wie auch Förderkreis und Förderstiftung alles in ihrer Kraft Stehende tun, Wickersdorf so zu gestalten, dass die dort lebenden Menschen möglichst lange dort angenehm und gut betreut leben können.
Text: Jürgen Bereiter-Hahn
In Leichter Sprache
Wir hoffen, dass Wickersdorf immer ein Ort zum Leben bleibt.
Das haben wir schon vor dreißig Jahren versprochen.
Das Versprechen zu halten ist nicht einfach.
Die Häuser der Lebens-Gemeinschaft bieten oft nicht genug Platz für pflege-bedürftige Menschen.
Es gibt häufig Schwierigkeiten mit Aufzügen und Türen.
Darum hat die Förder-Stiftung das Grundstück Wickersdorf 34 gekauft, um das Ziel zu erreichen.
Auf diesem Grundstück sollte ein Wohn-Gebäude errichtet werden, das auch für medizinische Pflege geeignet ist.
Die Eltern und Angehörigen haben viel Geld gespendet, um einen Neubau zu finanzieren.
Die Förder-Stiftung hat zugestimmt, das Projekt zu unterstützen.
Mit der Lebens-Gemeinschaft ist ein erster Schritt gemacht, um das Versprechen zu erfüllen:
Wickersdorf als Lebens-Ort bis zum Ende des Lebens.
Der Weg dorthin ist noch voller bürokratischer Heraus-Forderungen.
Die zusätzliche Pflege und die hohen Kosten können entweder durch die Eingliederungs-Hilfe oder durch das Modell „Pflege-Wohn-Gemeinschaft“ geleistet werden.
